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Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung der Software PlatoPV über eine TK-Verbindung (SaaS)

Sinaki GmbH (nachfolgend: Sinaki)
Geschäftsführer: Dennis Sie
Seerosenstraße 47, 38446 Wolfsburg
E-Mail: info@sinaki.de

Stand: 13. August 2024

Inhaltsverzeichnis

Präambel
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung und Verhaltenskodizes
4. Leistungsgegenstand
5. Service
6. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
8. Einsatz von Subunternehmern
9. Höhere Gewalt
10. Mängelrechte
11. Haftung auf Schadensersatz
12. Schutzrechte Dritter
13. Übertragung von Rechten
14. Rechte an Anwendungsdaten, entstehenden Datenbanken und Datenbankenwerken
15. Vertraulichkeit
16. Vertragslaufzeit und Kündigung
17. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrages
18. Nebenabreden und Textformgebot
19. Schlussbestimmungen

Präambel

Ein Geschäftsfeld des Kunden ist Verkauf bzw. Montage von Photovoltaiksystemen. Sinaki stellt PlatoPV, ein Planungstool für Photovoltaiksysteme zur Nutzung über eine Telekommunikationsverbindung samt Möglichkeit zur Ablage der Anwendungsdaten zur zeitweisen Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung.

Mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln Sinaki und der Kunde die Einzelheiten für die zeitlich begrenzte Bereitstellung der Standard-Software PlatoPV (nachfolgend: auch Anwendung) zur Nutzung ihrer Funktionalitäten über eine Telekommunikationsverbindung durch Sinaki an den Kunden wie folgt:

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Kunden und Sinaki, die die zeitlich begrenzte Bereitstellung von PlatoPV zum Gegenstand haben. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden, die Sinaki nicht ausdrücklich anerkennt, gelten auch dann nicht, wenn Sinaki diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Geltungsbereich

  1. Das Angebot von Sinaki zur zeitlich begrenzten Nutzung von PlatoPV richtet sich ausschließlich an Unternehmer/n im Sinne von § 14 BGB.
  2. Sinaki bietet die zeitlich begrenzte Nutzung von PlatoPV über ihre Internetpräsenz bindend zu den dort ersichtlichen Bedingungen an. Der Kunde durchläuft den Registrierungsprozess und eine siebentägige kostenlose und unverbindliche Testphase. In dieser kann er PlatoPV samt sämtlicher Funktionalitäten vollumfänglich nutzen und hierbei überprüfen, ob PlatoPV seinen Anforderungen entspricht. Die Testphase endet automatisch. Für die Zeit nach Ablauf der Testphase kann der Kunde nach Auswahl des Lizenzmodells und Angabe der Benutzeranzahl PlatoPV durch Betätigen des Buttons „Abonnement zahlungspflichtig abschließen“ für die Vertragslaufzeit (unbestimmte Zeit, monatlich kündbar, vgl. Nr. 16 Vertragslaufzeit und Kündigung) abonnieren. Hierdurch kommt der Vertrag zustande. Zuvor kann er neben der testweisen Überprüfung eine Zusammenfassung des Leistungs- und Funktionsumfangs von PlatoPV einsehen.
  3. Nach Vornahme der Eingaben zu Registrierung und Abonnierung werden diese zusammengefasst, sodass Eingabefehler erkannt und berichtigt werden können.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung und Verhaltenskodizes

  1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich deutsch.
  2. Sinaki speichert den Vertragstext und Kunden können Ihre Vertragsdaten und diese Nutzungsbedingungen über Ihren Account jederzeit im Internet einsehen.
  3. Besonderen Verhaltenskodizes unterliegt Sinaki nicht.

4. LeistungsgegenstandLeistungsgegenstand

  1. Leistungsgegenstand unter Geltung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung von PlatoPV und Vermittlung entsprechender auf die Vertragslaufzeit zeitlich begrenzter einfacher Nutzungsrechte an den Kunden gegen Entgelt über eine Telekommunikationsverbindung.
  2. Sinaki hält dementsprechend ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend auch bei Mehrzahl „Server“) die vertraglich vereinbarte Anwendung in der jeweils neuesten auf dem Markt befindlichen Version zur Nutzung für die registrierten Mitarbeiter des Kunden bereit. Es erfolgt keine Überlassung der Anwendungen. Übergabe für die vertraglichen Leistungen von Sinaki ist vielmehr der Routerausgang des von Sinaki genutzten Rechenzentrums, in dem der Server, auf dem PlatoPV durch Sinaki bereitgehalten wird, von dem Rechenzentrumsbetreiber gehostet wird. Die Anbindung des Kunden an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Kunden erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand des Vertrages.
  3. Hierneben ermöglicht Sinaki den Kunden den Zugriff auf die PlatoPV zugehörige, aufgrund intuitiver Bedienbarkeit verkürzt dargestellte Online-Hilfe. Gedruckte Handbücher oder Anwendungsdokumentationen sind hingegen weder geschuldet, noch Gegenstand der Leistungen von Sinaki.
  4. Sinaki räumt dem Kunden das einfache, zeitlich auf die Dauer des Vertrages begrenzte Recht PlatoPV in seiner bereitgestellten neuesten Version und Edition zu eigenen betrieblichen Zwecken zur Planung von Photovoltaiksystemen, die der Kunde selbst zu verkaufen und/oder zu montieren beabsichtigt, über die vom Kunden registrierten und abonnierten Mitarbeiter zu nutzen, ein. Klarstellend wird festgehalten, dass Mehrfachnutzungen verschiedener Personen über einen Mitarbeiteraccount unzulässig sind und strafbare Urheberrechtsverletzungen darstellen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei Sinaki, sodass Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich den Kunden eingeräumt werden, diesem auch nicht zustehen. Der Kunde ist also nicht berechtigt, PlatoPV über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Vergabe von Unterlizenzen durch den Kunden ist genauso unzulässig, wie die Nutzung von PlatoPV um Dritten für deren Endkunden Planungen von Photovoltaikanlagen über PlatoPV zu ermöglichen. PlatoPV darf vom Kunden dementsprechend ausschließlich zur Planung von Photovoltaiksystemen für seine eigenen potentiellen Endkunden genutzt werden.
  5. Soweit Sinaki dem Kunden Anwendungen testweise zur Verfügung stellt, so darf deren Nutzung ausschließlich zu Testzwecken erfolgen. Nach Ablauf/Beendigung des Testzeitraums erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Kunden automatisch, soweit die Parteien nicht eine Vereinbarung über die reguläre Nutzung von PlatoPV schließen.
  6. Die Funktionalitäten von PlatoPV ergeben sich aus der obligatorischen Testphase und der zusammenfassenden Funktionsbeschreibung von Sinaki. Im Rahmen der Weiterentwicklung der jeweiligen vertragsgegenständlichen Anwendungen können Teilfunktionen hinzukommen, verändert werden oder ganz wegfallen. Dies hat auf den Bestand des jeweiligen Vertrages und dessen Laufzeit, solange für den Kunden die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird, keine Auswirkungen.
  7. Einweisungen, Schulungen, Beratungen und Anpassungen gehören genauso wie sonstige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsgegenstand bestimmt sind, nicht zu den vertragsgegenständlichen Leistungen.
  8. Sinaki sorgt hierzu für eine kontinuierlich hohe Verfügbarkeit von PlatoPV und trägt dafür Sorge, dass Ausfallzeiten geringgehalten und Störungen ggf. unverzüglich beseitigt werden. Geplante Wartungsfenster werden in der Regel außerhalb der in Deutschland üblichen Bürozeiten gelegt.

5. Service

Sinaki wird PlatoPV an sich ändernde gesetzliche Regelungen sowie sich ändernde technische Standards anpassen und hierzu soweit erforderlich, Updates und Upgrades entwickeln und während der Vertragslaufzeit die entsprechenden aktualisierten Anwendungen bereitstellen. Hierneben bietet Sinaki dem Kunden E-Mail-Support. Unter bestimmten Bedingungen erbringt Sinaki telefonische Serviceleistungen aus Kulanz. Ein Anspruch besteht hierauf jedoch nicht.

6. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten und bei Vertragsschluss einsehbaren Lizenzmodell. Sie ist abhängig von der gewählten Nutzeranzahl. Diese kann jederzeit erhöht (zeitanteilige Berechnung) sowie zum Ende eines jeden Vertragsmonats herabgesetzt werden.
  2. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Sinaki Mängel unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von Sinaki zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an Sinaki weiterleiten. Dies gilt insbesondere für Fehlermeldungen, damit Sinaki bei der Fehlerbehebung bestmöglich unterstützt wird.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass PlatoPV ausschließlich über seine registrierten Mitarbeiter in abonnierter Mitarbeiteranzahl und entsprechend der Vorgaben der Nr. 4, insbesondere Nr. 4 Abs. 4 von ihm und seinem Personal genutzt wird. Der Kunde ist verpflichtet, Sinaki auf Anfrage jederzeit geordnet und in Textform über Anzahl, Klarnamen und jeweiligen Beginn der Nutzung von PlatoPV durch seine Mitarbeiter zu unterrichten.
  3. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Planungsergebnisse von PlatoPV vor ihrer Verwendung gründlich auf offensichtliche Fehler zu überprüfen.

8. Einsatz von Subunternehmern

Sinaki darf seine Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet Sinaki nicht von der Verantwortung für die Erfüllung der Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag.

9. Höhere Gewalt

Keine der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

10. Mängelrechte

  1. Der Kunde wird Sinaki unverzüglich über aufgetretene Mängel per E-Mail unterrichten.
  2. Sinaki ist verpflichtet, Mängel an PlatoPV zu beheben.
  3. Eine Kündigung des Kunden wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Sinaki ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Sinaki verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
  4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Sinaki auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht für die Haftung von Sinaki für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Haftung auf Schadensersatz

  1. Die Haftung von Sinaki auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Mängelrechten, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Regelung eingeschränkt.
  2. Sinaki haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, wie die Freiheit von PlatoPV von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die ihre Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung von PlatoPV ermöglichen sollen.
  3. Soweit Sinaki gem. Vorstehendem dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Sinaki bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die Sinaki bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der PlatoPV sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung von PlatoPV typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organmitgliedern oder leitenden Angestellten von Sinaki.
  4. Sinaki haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre; diese Begrenzung gilt nicht, wenn die Datensicherung aus von Sinaki zu vertretenden Gründen behindert oder unmöglich war.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Sinaki.
  6. Soweit Sinaki technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
  7. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Haftung von Sinaki wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Schutzrechte Dritter

Sinaki wird den Kunden gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die vertragsgemäße Nutzung von PlatoPV in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden. Sinaki übernimmt in diesem Falle dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadenersatzbeträge, sofern der Kunde Sinaki von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und Sinaki alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

13. Übertragung von Rechten

Der Kunde darf — vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen — einzelne Rechte aus seinem Vertragsverhältnis zu Sinaki sowie den Vertrag im Ganzen nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, Sinaki erteilt hierzu ausdrücklich ihre Zustimmung. Sinaki wird die Zustimmung zur Rechteübertragung nicht unbillig verweigern.

14. Rechte an Anwendungsdaten, entstehenden Datenbanken und Datenbankwerken

Durch die nach diesem Vertrag vereinbarte Nutzung von PlatoPV entstehen Daten, Datenbanken, evtl. Datenbankwerke. Der Kunde bleibt Rechteinhaber an diesen von ihm eingestellten Daten. Sinaki wird jedoch unwiderruflich das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht eingeräumt, diese Daten, Anwendungsdaten, Datenbanken und Datenbankwerke, insbesondere bezüglich technischer Daten, Instandhaltungstätigkeiten und zur Auswertung relevanter Marktdaten anonymisiert oder pseudonymisiert unter Verschleierung ihrer Herkunft zu nutzen. Sinaki verpflichtet sich, sicherzustellen, dass im Rahmen dieser Nutzung eine Rückführbarkeit auf den Kunden ausgeschlossen ist.

15. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien sind verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihres Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur zum Zweck der Erfüllung ihres Vertrages zu nutzen. Geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Insbesondere sind die von Sinaki überlassenen Anwendungen einschließlich Online-Hilfe und Beschreibungen geheimhaltungsbedürftig. Soweit dies im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist, darf die empfangene Partei die geheimhaltungsbedürftigen Informationen ihren eigenen Mitarbeitern und solchen Beratern, die einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, zugänglich machen.
  2. Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach dieser Regelung entfallen für solche Informationen, für die die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie allgemein bekannt war oder nach Zugänglichmachen durch die offenlegende Partei ohne Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung oder gegen sonstige zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse bestehenden Vorschriften durch die empfangene Partei allgemein bekanntgeworden sind, oder der empfangenen Partei bekannt waren, bevor sie ihr von der offenlegenden Partei zugänglich gemacht worden sind, oder sie selbst unabhängig ohne Rückgriff auf geheimhaltungsbedürftige Informationen der offenlegenden Partei entwickelt hat oder von Dritten rechtmäßig erlangt hat.

16. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der kostenpflichtigen Abonnierung von PlatoPV, frühestens jedoch nach Abschluss der obligatorischen Testphase. Er ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien jederzeit zum Abschluss eines jeden Vertragsmonats gekündigt werden.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrages

  1. Sinaki verpflichtet sich, die vom Kunden gespeicherten Anwendungsdaten frühestens drei Monate nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu löschen/löschen zu lassen. Zumindest innerhalb dieses Zeitraums bleibt dem Kunden der Zugriff auf diese Anwendungsdaten erhalten, auch wenn er keine weiteren Funktionalitäten von PlatoPV mehr nutzen kann.
  2. Der Kunde ist im Übrigen selbst dafür verantwortlich, etwaig nach Vertragsbeendigung noch von ihm benötigte Anwendungsdaten zu sichern.

18. Nebenabreden und Textformgebot

  1. Ergänzungen, einschließlich Zusicherung von Eigenschaften und Garantien, und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Sinaki nicht berechtigt, von der vorliegenden Vereinbarung abweichende Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Textform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail.
  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Sinaki und dem Kunden bezüglich PlatoPV sind die Angaben beim Registrierungs- und Abonnierungsvorgang und diese Nutzungsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von Mitarbeitern von Sinaki vor Abschluss des Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch Vertragsschluss bei Registrierung ersetzt, sofern nicht jeweils ausdrücklich anders zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

19. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Sinaki und dem Kunden Wolfsburg. Sinaki bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Die Beziehungen zwischen Sinaki und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) sowie des internationalen Privatrechts.
  3. Sofern Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu ersetzen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.